Lego-Minifigur bleibt Gemeinschaftsmarke: Hintergründe zum EuG-Urteil

Fünf Weltraumabenteurer | © Andres Lehmann

Best Lock hatte versucht, am Lego-Nimbus der Minifigur zu rütteln: Der Entscheid des Gerichtes der Europäischen Union wurde durchleuchtet – glasklares Urteil pro Lego?

Das Lego-Männchen – sprich die Minifigur – bleibt Gemeinschaftsmarke. Das hat das Gericht der Europäischen Union bestätigt. Auch wir berichteten schon über die Klage von Best Lock, die somit in jener Instanz abgewiesen wurde. Der britische Hersteller von bunten Plastik- Klötzchen gab jedoch schon bekannt, weiter klagen zu wollen.

Wer nun die genauen Hintergründe des Urteils in Erfahrung bringen möchte, der findet auf anwalt.de die Rechtssituation aufgeschlüsselt wieder.

Es soll ja schließlich nicht nur Lego-Fans geben, sondern auch Hobby-Juristen – in Personalunion.

Herausgestrichen werden darf: Dass die Form des Lego-Männchens zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich wäre, verneint das EuG. Genau darauf hatte Best Lock gepocht. Vielmehr sei „offensichtlich keine technische Wirkung mit der Form der charakteristischen Bestandteile – wie Kopf, Körper, Arm und Bein – der Figuren verbunden“.

Oder vereinfacht formuliert: Minifiguren kommen – Stand heute – auch zukünftig aus Billund.

Ihr spielt noch mit Lego? Euch ziehen Plastik-Klötzchen magisch an – und euch interessiert alles, was mit „Bricks“ zu tun hat? Dann folgt uns bei Twitter, Facebook, YouTube oder Instagram.

Andres Lehmann

Einst mit LEGO City und der 12V-Eisenbahn durchgestartet, Sammler von Creator Expert, Ideas, Architecture und City Modellen und baut gerne MOCs, die hoch hinaus gehen.

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