LEGO BrickLink könnte teurer werden

Seit November 2019 gehört BrickLink zu LEGO

LEGO BrickLink ändert seine AGBs und führt damit eine MwSt.-Pflicht ein. Damit könnten besonders kleinere BrickLink-Händler teurer werden.

Diese Woche hat BrickLink seine Nutzer über einige Änderungen seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) per E-Mail informiert, die ab 4. August in Kraft treten. Die letzte größere Änderung ist seit der Übernahme schon über ein halbes Jahr her.

In erster Linie ändern sich die Richtlinien zu Steuerangaben und zum anderen wird BrickLink umfirmiert: Aus BrickLink Ltd. wird nun LEGO BrickLink, Inc.. Damit steht nun LEGO offiziell in der Firmenbezeichnungen dabei und die Unternehmensform hat sich von einer Limited zu einer Incorporation geändert.

Zwei Rechnungen: Links eines kleinen Händlers ohne MwSt.-Angaben – bald Geschichte?

Mit größerer Sorge kann man die Änderungen auf die Steuerangaben sehen. Eine größere Auswirkung wird dies sehr wohl auf private Händler und Kleinunternehmer haben, die von der Mehrwertsteuer-Abgabe befreit sind. Diese müssten (meiner Interpretation nach) ebenfalls die Mehrwertsteuer auf die BrickLink-Gebühr nun zahlen. Von daher kann man davon ausgehen, dass diese Händler bei LEGO BrickLink teurer werden.

Ähnliche Regelungen gelten im übrigen auch für den US-Markt. Anbei die komplette E-Mail (aus dem Englischen mit Hilfe von DeepL übersetzt):

Was ändert sich?

Erhebung der US-Verkaufssteuer
Wir werden damit beginnen, die Verkaufs- und Gebrauchssteuer in den Vereinigten Staaten zu erheben. Wir haben uns bereits in zwei Bundesstaaten registriert – Connecticut und Kalifornien – und wir planen, uns in den nächsten Monaten in weiteren Bundesstaaten registrieren zu lassen. Alle Bestellungen, die an eine Adresse in diesen Staaten versandt werden, auch von Geschäften außerhalb der Vereinigten Staaten, werden dieser Steuerpflicht unterliegen. Wir gehen davon aus, dass BrickLink Ende September mit der Erhebung dieser Steuer beginnen wird.

Einziehung der Mehrwertsteuer auf BrickLink-Gebühren
Wir werden damit beginnen, Mehrwertsteuer auf BrickLink-Gebühren von EU-Verkäufern zu erheben, die die Mehrwertsteuer-Funktion auf BrickLink nicht aktiviert haben. Das erste Rechnungsdatum, an dem dies in Kraft tritt, ist der 5. August 2020. Alle VAT-aktivierten EU-Verkäufer werden nun ihre VAT-Registrierung von BrickLink überprüfen lassen.

Zusammenfassung der Änderungen der Nutzungsbedingungen

  • Die Sprache wurde hinzugefügt, um die Erhebung der US-Verkaufssteuer und die Erhebung der Mehrwertsteuer auf BrickLink-Gebühren für EU-Verkäufer abzudecken.
  • Das Unternehmen wurde von BrickLink Limited in LEGO BrickLink, Inc. geändert.
  • Die Verkäufer können das Wort “BrickLink” nicht mehr in ihrem Ladennamen verwenden.
  • Der Copyright-Abschnitt (25) wurde erweitert und umfasst nun auch Marken.
  • Fast alle Kontaktlinks zur Website wurden unter customersupport@bricklink.com zusammengefasst.
  • Es gab einige Grammatik- und Formulierungsänderungen, um die Begriffe deutlicher zu machen.

Wir empfehlen, sich einen Moment Zeit zu nehmen und die neuen Nutzungsbedingungen durchzulesen. Wir haben auch eine FAQ speziell für diese Änderungen zusammengestellt. Bitte lesen Sie die Nutzungsbedingungen und die FAQ weiter unten.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Hier findet ihr das bereitgestellte FAQ zu den Änderungen.

Update (29.07.2020, 15:40 Uhr): Wie mich unser Leser Gerhard in den Kommentaren darauf hingewiesen hat, gilt die MwSt.-Pflicht für die BrickLink-Gebühren. Größere Händler (“VAT-enabled EU sellers”) haben diese schon vorher selbst gezahlt. Für kleinere Händler kommt diese jetzt wohl neu dazu. Die Passagen im Text wurden entsprechend angepasst. Weitere Änderungen vorbehalten.

Wie seht ihr die Änderungen bei BrickLink? Habt ihr schon vermehrt andere LEGO Märkte in Anspruch genommen seitdem BrickLink zu LEGO gehört? Schreibt es uns in die Kommentare!

Timon Freitag

LEGO-Enthusiast aus Köln, der sich für Städte, Züge und rockige Musik interessiert.

15 Kommentare Kommentar hinzufügen

  1. Hmm ohne jetzt alles dazu gelesen zu haben: Sofern es sich um Gebrauchtware handelt kann keine MwSt. angegeben werden nach P. 25a Umsatzsteuergesetz. Das unterliegt der Differenzbesteuerung.

  2. Wie jetzt, dann muss man als Privat Händler sich als Geschäft anmelden. Oder nur die Mehrwertsteuer an Bricklink zahlen?

    • Ich habe an BrickLink bereits eine E-Mail geschickt, wo ich gefragt habe, wie es mit privaten Händlern ausschaut. Auf die wirklich wichtigen Fragen scheint das FAQ dann doch keine Antwort zu haben.

    • „Privat Händler“, der Fehler darin fällt selber auf?
      Bei Bricklink als Privat zu verkaufen ist mehr als granzwertig (auch nach der Rechtssprechung)
      Um bei Bricklink zu verkaufen brauche ich einen Shop, und da geht es dann schon los. Ein Shop ist dauerhaft und wird somit eigentlich als gewerblich eingestuft. Also muss auch eine Gerwerbeanmeldung (zumindest Kleingewerbe) vorliegen.
      Das ist zumindest die Aussage unseres Anwaltes.
      Ich weiß dass die Aussagen dahingehend auseinander gehen, aber mir wäre das Risiko zu groß, um am Ende Ärger mit dem Fiskus zu bekommen.

      • Die linke Rechnung des Screenshots stammt von einem solchen privaten Händler. Er hat in seinem Store stehen: “Privatverkauf von gebrauchter Ware.” – Ich denke, dass es davon einige geben wird bei BrickLink. Ob das ganze jetzt rechtens ist, weiß ich nicht – aber das liegt auch nicht in meinem Ermessen zu entscheiden.

        • Es liegt auch nicht in meinem Ermessen.
          Habe und werde auch weiterhin bei solchen Privatverkäufern kaufen.
          Sowas müsste dann schlimmsten im Einzelfall ein Gericht klären.
          Ein weiterer Punkt ist aber auch, dass seit diesem Jahr der Inhaber eines Marktplatzes für Steuervergehen seiner Händler, die am Marktplatz begangen wurden, haftbar gemacht werden kann.
          Heißt über kurz oder lang wird sich Lego auch diesem Thema annehmen müssen, denn die Strafen dafür werden sie ungern übernehmen.

    • Also die Steuer ist erstmal unabhängig davon ob gewerblich oder Privat. Es kommt darauf an ob es Neuware oder Ware ist die schon einmal in Verbricherhand war. Die MwSt. ist eine Verbrauchersteuer. Wenn sie einmal gezahlt wurde ist sie gezahlt. Deswegen werden z.B. Gebrauchtwagen auch von Händlern ohne ausgewewiesene MwSt. verkauft. Der Händler versteuert nur die Differenz zwischen Einkaufs und Verkaufspreis. Solange die Ware von jemandem verkauft wird, der Vorsteuerabzugsberechtigt ist, bleibt die Steuer offen. Kommt dann eine Privatperson oder sonstiger der nicht vorsteuerabzugsverechtigt ist und kann in dem Sinne keine Steuer beim Wiederverkauf ausweisen, trägt der die Steuerlast.

  3. Bezieht sich Mehrwertsteuer nicht nur auf Gebühren?
    Also Ware für 100 Euro verkauft,
    3% Gebühr die Händler an Bricklink zahlt => 3 Euro
    jetzt + 19% auf die 3 Euro => 3,57 Euro
    das werden die Händler dann sicher auf de Preise drauflegen

    • 16% 😉

      Also werden aus 3,00% Verkaufsgebühr für den Händler jetzt 3,48%. Oh Schreck! Ganz ehrlich, das wird man als Kunde nicht merken.

      Anders herum betrachtet: Es wird Waffengleichheit zwischen Umsatzsteuer-registrieren Händlern und Kleinunternehmern hergestellt; letztere waren durch die umsatzsteuerfreien Gebührenzahlungen bevorzugt.

      Ja, “Privatverkäufer” müssen jetzt die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer zahlen. Da sie privat wirtschaften, ist das 100%ig richtig so. Die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist schließlich eine Verbrauchersteuer.

  4. Hier News aus meiner Heimatstadt:

    https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/zweite-legobruecke-in-wuppertal-100.html

    Wenn man mit dem Fahrrad darunter herfährt, wirkt das täuschend echt.

  5. Grundsätzlich ist es dem Finanzamt egal, ob man “gewerblich” oder “privat” handelt, wichtig ist es, am Jahresende den Gewinn versteuern zu lassen. Dann ist alles in Ordnung. Trotzdem kann ein Händler eine einstweilige Verfügung gegen einen Privatanbieter erwirken und ihm das Verkaufen verbieten.
    Seit neuesten trauen es sich aber immer weniger Händler aus einem guten Grund – es gab öfters Rechtssprechungen, die den Kläger ebenfalls zu Kosten verdonnert haben aus verschiedenen Gründen.

  6. “Größere Händler („VAT-enabled EU sellers“) haben diese schon vorher selbst gezahlt.” Das ist auch wieder nicht korrekt. Die Verkaufsgebühren wurden bisher in US-Dollar an eine Firma in einem Drittland gezahlt; Umsatzsteuer wurde – unabhängig vom Händler-Status – nicht ausgewiesen. Die Einschätzung, ob das bisherige System nach EU-Recht korrekt war oder nicht (Stichwort “Umsatzsteuer auf digitale Güter”), überlasse ich Juristen.

  7. Nicht schön ☹️

  8. “Privater Verkäufer”, finde es ziemlich grenzwertig wenn ein Shop 200.000 bis 300.000 Teile anbietet und sich dann als “Privater Verkäufer” von jeglichen Rechten und Pflichten entbindet. Wie oft sieht man das ….Jetzt fangen sie an zu jammern das BrickLink vielleicht mehr von Ihnen will??!! Ihr solltet langsam mal anfangen eure Shops anzumelden und Steuern dafür zu bezahlen. Ganz abgesehen von den Kosten die sonst noch auf einen Selbständigen zukommen. BrickLink sollte da langsam mal aufräumen, es kann doch nicht sein das es soviel Private Verkäufer gibt die über 3000 Bestellungen haben usw…. Bei anderen Plattformen wären solche Leute schon längst aufgefallen. Hört also auf zu jammern wenn eure BrickLink Gebühren jetzt höher sind. Ihr spart so schon ne ganze Menge.

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