Gerichtsurteil: Design-Schutz an LEGO-Komponenten bleibt bestehen

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LEGO-Flagge | © Andres Lehmann

Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum hat LEGO in seinen Rechten bestärkt: Pressemitteilung der LEGO GmbH [Update].

Ein EU-Gericht bestätigt den Markenschutz für das LEGO-Design. Ich bin kein Jurist, und teile folgend das Statement der LEGO GmbH. Ich habe das Video von Henry ergänzt und ein Bild erstellt – um diese Minifiguren-Plate geht es. Eure sachliche – und womöglich auch rechtlich fundierte – Einschätzung interessiert uns in den Kommentaren.

“Minifiguren-Plate” | © Andres Lehmann

Das sagt LEGO Deutschland:

LEGO hat sich jetzt zum Gerichtsurteil geäußert. Der Konzern schreibt: “Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), unser eingetragenes Geschmacksmuster aufrechtzuerhalten.” Zudem wird ergänzt: “Die Entscheidung bestätigt unsere Überzeugung, dass Originaldesigns durch die Gesetzgebung vor Nachahmung geschützt werden sollten.” Es ist, wenn man so möchte, ein Etappensieg, aber es ist noch eine lange Strecke zurückzulegen. Verständlich ist, dass die LEGO Group versucht, ihre Patente zu schützen. Aber klar ist auch, dass Firmen, die sich viel vor Gericht tummeln, auch mal kritisch beäugt werden. Doch wer sein Recht einfordert, der wird jeden notwendigen Schritt gehen, um dieses auch zu verteidigen. Allee anderen Überlegungen – und vor allem sachliche Analysen – überlasse ich Juristen. Solche Meldungen sind für uns hier auf der Baustelle eher eine Randnotiz, fokussieren wir uns doch primär auf all die steinigen Themen, die schlichtweg Freude bereiten.

Eier dieser Juristen ist der liebe Henry Krasemann, der als solcher als in Vollzeit tätig ist – und nebenbei einen YouTube-Channel betreibt, in dem es sich um die bunten Steine aus Billund dreht. Aber Henry kann fachmännisch beurteilen, was da genau das Gericht entschieden hat und was dies womöglich auch für die Zukunft bedeutet. Nach folgende Video sei euch somit hiermit ans Herz gelegt.

Andres Lehmann

Einst mit LEGO City und der 12V-Eisenbahn durchgestartet, Sammler von Creator Expert, Ideas, Architecture und City Modellen und baut gerne MOCs, die hoch hinaus gehen.

28 Kommentare Kommentar hinzufügen

  1. Hallo Andres,

    ich bin auch kein Jurist, aber sollte es nicht “Schutz für das LEGO-Design” statt “Markenschutz für das LEGO-Design” heißen?

  2. Leider passiert dieser Fehler oft in Berichten zu Gerichtsurteilen, welche nicht in der Sache an sich entscheiden, sondern feststellen, ob die Vorinstanz sauber gearbeitet hat: “Ein EU-Gericht bestätigt den Markenschutz für das LEGO-Design.”

    Genau das ist eben _nicht_ der Fall. Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass das Europäische Amt für Geistiges Eigentum nicht sauber gearbeitet hat, nicht mehr, nicht weniger.
    Das drückt aber nicht die Einschätzung des Gerichtes zur Frage des Designschutzes aus.

    • Ja, aber in erster Instanz hatte Lego schon mal recht bekommen. Mit der Entscheidung, muss jetzt also die 2. Instanz neu beurteilen und ob solange das Urteil der 1.Instanz gilt, weiß ich jetzt nicht, wäre für mich aber logisch.

      • Das ist aber dennoch nicht der Inhalt des Urteils vom EuG.
        Ich fasse zusammen: Es wurde nicht Artikel 8 Absatz 3 GGV in der Beschwerdeführung berücksichtigt, der besagt, dass technische Lösungen bei modularen Systemen nicht automatisch verboten sind, sondern einen gewissen Teil des Designs ausmachen können (Fehler 1), es wurde nicht von Antragstellerin des Nichtigkeitsverfahrens das gesamte Erscheinungsbild als berücksichtigt, nämlich die glatten Seiten (Fehler 2) und nicht dargelegt, dass das gesamte Erscheinungsbild zu 100% technische Lösung ist (Fehler 3), dann würde nämlich Artikel 8 Absatz 3 nicht mehr greifen.
        Dennoch wurde dem Nichtigkeitsantrag vom EUIPO stattgegeben, was daher formal rechtlich nicht haltbar ist. Delta Sports GmbH muss bzw. kann nun erneut einen Antrag einreichen, der diesen Mängeln gerecht wird.

        Hier die PM vom EuG:
        https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-03/cp210048de.pdf

        Ggf. kann man die noch oben im Artikel zitieren, um halbgare Spekulationen und die leidigen Lagerkämpfe zu unterbinden.

  3. Leider geht aus dem Artikel der Westdeutschen nicht hervor, um welche (oder alle?) Steine es geht. Wenn ich aber 1 und 1 zusammenzähle, dann dürfte es sich lediglich um einen Stein handeln, aber das ist auch eher Vermutung meinerseits ohne sichere Quelle.

    • Es geht definitiv nur um einige Elemente. Aber wie betont: Dazu später mehr – juristisch fundiert 🙂

      • Als Laie kann man da auch nicht mehr durchblicken. Entscheidend wäre dann aber, sofern es nicht in die nächste Runde geht, dass so weitere Steine geschützt werden können, auch wenn es in diesem Fall erstmal nur um einen Stein geht.

      • Es geht um die “Minifiguren-Präsentationsplatte”, die immer den Sammelserienfiguren beiliegt. Henrys Video ist sehr aufschlussreich: Das Gericht hat hier nicht direkt entschieden, dass dieses teil geschützt werden sollte, sondern nur festgestellt, dass das Amt, was in zweiter Instanz gegen Lego entschieden hatte, unsauber gearbeitet hat, indem es “die glatten Flächen” nicht genauer in seiner Urteilsfindung berücksichtigt habe.

    • Ich habe gelesen, es geht um eine 3×4 Plate mit mittiger 4er-Reihe Noppen.

  4. Ein Lob für Eure sachliche Berichterstattung bei diesem “steinigem´´ Thema.

  5. Nun ja, der Antrag wurde ja nur wegen der glatten Oberfläche abgewiesen. Es liegt also jetzt beim Beschwerdeführer, nachzuweisen, dass dies aus funktionalen oder ästhetischen Gründen ein Standardmerkmal alle Klemmbausteine ist, beispielsweise um eine „luftdichte“ Passung zu ermöglichen, die es bei einer rauen Oberfläche nicht gäbe bzw. einfach die vorgesehenen Toleranzen für Spaltmaße des Systems einzuhalten. Da ist also noch Luft in der Argumentation. Außerdem schwirrt mir weiterhin das mit der bösgläubigen Marken-/Patentanmeldung im Kopf rum. Designs zu registrieren, nur damit sie Mitbewerber nicht verwenden können, obwohl sie unter Berücksichtigung des Systemgedankens zu keiner anderen technischen Lösung kommen können, wäre ja auch so ein unsauberes Ding…

    • Das passiert aber sehr oft.

      Im Fußball kauft der FC Bayern München auch oft genug die besten Spieler der Konkurrenz weg, nur um sie bei sich auf der Bank versauern zu lassen.

  6. Vielen Dank für das Verlinken. Noch ein Hinweis: das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Lego in seinen Rechten bestärkt. Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum war Beklagter.
    Gruß
    Henry

  7. Ich empfinde den Artikel ehrlichgesagt auch als zu weit gegriffen: So hat man erstmal den Eindruck, als wäre ein umfassendes oder mehrere Teile betreffendes Urteil gefällt worden. Soweit ich das bisher verstanden habe, ist dies aber nicht der Fall. Es geht ja ausschließlich um die eine Platte – und dort im Endeffekt auch nur um einen “Formfehler”, wo der Richter nachfragt: He, ist das nicht ein Designelement, was nichts mit der Funktion zu tun hat? Ohne konkret eine Entscheidung in der Sache getroffen zu haben. Ist auch dahingehend interessant, weil bis auf ganz wenige Steine (vor allem Dachelemente) eine raue Oberfläche haben, während glänzend/glatt ja die Norm darstellt (auch bei legalen Steinen).
    Was auch noch wichtig ist: es ist kein direktes Gerichtsverfahren zwischen Lego und der Mutterfirma von Playtife (u.a. Handelsmarke des “Lidl-Legos”), sondern der Anbieter hat einen Löschantrag eingereicht, dem ist die zuständige Behörde gefolgt und soweit ich das verstehe, war das ein Gerichtsverfahren zwischen Lego und der Behörde.
    Also soweit kein “bahnbrechendes” Urteil, sondern im Endeffekt nur ein Punkt in einem jahrelangen Rechtsstreit, der sich noch einige Jahre weiter hinziehen dürfte. Letzteres ist für mich ein Unding (egal, wie es am Ende ausgeht).

    Zusammenfassend: Ich find eure Überschrift ein wenig irreführend ;).

    • Ich habe mich da an all den Headlines orientiert, die durch das Netz wabern. Aber das Video von Henry schafft ja Klarheit, auch das Bild habe ich ergänzt. Es geht um die Plate, die gibt es aber immerhin in verschiedenen Farben. Um den Plural zu rechtfertigen. 😉
      Alles andere: Nicht meine Baustelle, ich baue gerne mit bunten Steinen.

      • Es war auch nicht als Angriff gemeint – wir bauen alle gerne mit noppigen Steinen :). Nur als ein paar Ergänzungen und als Hinweis auf eine etwas (aus meiner Sicht) missverständlichen Überschrift.

      • Sich einfach nur zu orientieren ist aber journalistisch nicht sauber. Es geht um die Minifig-Präsentationsplatte. 2. hat das Gericht lediglich einen Fehler im Verfahren moniert und deswegen Lego vorläufig Recht gegeben. Das bedeutet im Rechtswesen noch nicht viel. Das kann in der nächsten Instanz schon wieder anders aussehen.

  8. Liebe Redaktion – ich schätze Eure Beiträge und vor allem Euer Engagement im Allgemeinen sehr. Hut ab !!

    Bitte nehmt es mir deswegen nicht übel oder persönlich, wenn ich hier dezente Kritik anbringe:

    Es geht um das Thema tendenziöse Berichterstattung bzw. “Rosinenpicken”. Ich finde es einseitig, wenn ihr heute solch eine Meldung postet, während ihr bei anderen juristischen Vorgängen, die derzeit ablaufen (und die Lego sehr kritisch erscheinen lassen) die Position vertretet, dass ihr dazu keine Meinung habt.

    In meinen Augen sehe ich das so: entweder Ihr seid ein “politisches/wirtschaftliches” Magazin mit Lego-Bezug, oder ihr seid ein inhaltsbezogenes Lego-Magazin – aber zu brennenden Themen keine Meinung zu haben oder Stellung zu beziehen und dann bei erster Gelegenheit solch eine Meldung zu schreiben, finde ich zu einseitig.

    Liebe Grüße und gutes Gelingen für die Zukunft 🙂

    • Lieben Dank für deine Zeilen – wir haben eine Pressemitteilung geteilt, wenn es zeitlich passt, wird der Artikel noch ausgebaut. Aber nicht von mir – Patent und Jura sind keine Hobbies von mir. 😉
      Aber: Hier geht es explizit um LEGO, daher erschien es mir schon wichtig, darüber kompakt zu berichten. Ich werte ja nicht, das maße ich mir hier nicht an.

      • Ich finde es toll, dass Du meinen Beitrag freigeschaltet hast und auch darauf antwortest. In der Sache selbst kann man kontrovers diskutieren, aber ich respektiere Dich sehr ! 🙂

        Zur Sache: ich verstehe Deinen Standpunkt – aber heißt dass im Umkehrschluss auch, dass Deine Redaktion dann auch Gerichtsurteile veröffentlicht, die nicht im Interesse von Lego ausgehen ?

        Verstehe mich bitte nicht falsch: ich will nicht per se, dass Ihr Lego eins “reindrückt” und ich bin mit der Problematik als RLUG auch bewusst – nur fände ich eine einseitige Darstellung schlecht 😉
        lg
        Lars

  9. „Die Entscheidung bestätigt unsere Überzeugung, dass Originaldesigns durch die Gesetzgebung vor Nachahmung geschützt werden sollten.“
    Das ist auch meine Meinung und zwar voll und ganz. Wenn jemand sich etwas ausdenkt und diese Idee mit viel Herzblut, Geld und was weiß ich verwirklicht, dann soll er auch das Recht haben, damit Geld zu verdienen.
    Es steht ja jedem anderen frei, sich auch was tolles auszudenken und zu vermarkten. Das ist meine persönliche Meinung, ohne Rechtswissen, einfach nur frei weg vom Küchentisch.
    Als Beispiel muss man sich einfach nur vorstellen, man macht eine tolle Erfindung, verdient damit ein halbes Jahr ein bisschen Geld, das die Kosten wieder einspielt und nach nem halben Jahr stellt das plötzlich jemand anderes her, ohne zu fragen und für den halben Preis. Wäret Ihr sauer? Na? Genau…ich auch.
    Entsprechend kaufe ich nur Originale, nie Fakes, ist z.b. auch bei Mode ein großes Thema. Das betrifft alle Lebensbereiche, finde ich einfach fairer.

    • Ich stimme voll und ganz zu. Bleibt nur die Frage (an Lego), warum Lego dann selbst gegen die eigenen Grundsätze verstößt und Designs anderer Hersteller nachahmt?

    • Das Recht gibt Dir ausreichend Jahre, um mit Deiner Entwicklung alleine Geld zu machen und dann verfällt dieses Exklusivrecht eben aus Wettbewerbsgründen. Das gilt für alle und ist auch gerecht. Deswegen verstehe ich Deinen Kommentar nicht.

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