myToys: LEGO 10274 Ghostbusters ECTO-1 zum Bestpreis

LEGO 10274 Ghostbusters Ecto-1

LEGO 10274 Ghostbusters Ecto-1 | © Gerhard Eder

Den LEGO 10274 Ghostbusters ECTO-1 gibt es derzeit bei myToys zum Bestpreis: Hinweise.

Wer aktuell im Online Shop von myToys 🛒 den Gutscheincode SHIPPINFREE eingibt, erzählt 10 Prozent Rabatt auf LEGO. Wichtiger Hinweis: Der Rabatt kommt auf bereits reduzierte Produkte noch obendrauf. Somit rückt besonders der neue Ecto-1 in den Fokus, den myToys zum Bestpreis verkauft.

» LEGO 18 10274 Ghostbusters ECTO-1
für 165,59 Euro statt 199,99 Euro UVP
17 Prozent Rabatt

Bitte beachtet: myToys hat in den letzten Monaten gerne einmal bei “zusätzlichen Rabattaktionen” die Preise angehoben, sprich über der UVP ausgewiesen. Daher verzichten wir auf eine umfangreiche Liste. Zum Vergleich dienen euch immer die Preise im LEGO Online Shop 🛒. Wenn ihr einem Shopping-Link folgt und einkauft, unterstützt ihr damit unsere tägliche Arbeit an dieser Seite: Vielen Dank!

Andres Lehmann

Einst mit LEGO City und der 12V-Eisenbahn durchgestartet, Sammler von Creator Expert, Ideas, Architecture und City Modellen und baut gerne MOCs, die hoch hinaus gehen.

11 Kommentare Kommentar hinzufügen

  1. Habe ich gerade beim Baumhaus gesehen, da wir eine UVP von 229 EUR angegeben.
    Was ist da eigentlich los mit dem Baumhaus? Wisst Ihr da mehr? Geht das jetzt schon raus?

    • Auf jeden Fall im Laufe dieses Jahres, ja…

      Genau, und Vorsicht bei der ausgewiesenen UVP. 🙂

      • ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die angabe einer falschen UVP rechtlich unbedenklich ist, da man damit ja quasi mit einem deutlich höheren rabatt wirbt, als einem tatsächlich gewährt wird.
        mir ist das auch schon mal bei media markt aufgefallen. angabe der UVP zu hoch, daneben geschrieben „-XY%“, aber der eigentliche verkaufspreis entsprach dann der eigentlichen realen UVP (unter einbeziehung der damals gültigen reduzierten MwSt).
        wie gesagt, kann mir nicht vorstellen, dass das ganz sauber ist.
        aber wo kein kläger, da kein richter, nehme ich an.

        • Ich bin kein Jurist. Aber: Es ist die unverbindliche Preisempfehlung…

          • ‚unverbindlich‘ bezieht sich ja nur auf die höhe des verkaufspreises selbst. ich kann also auch über UVP verkaufen, wenn ich das als händler für ratsam halt. das ist kein problem.
            aber unverbindlich bezieht sich wohl eher nicht auf die höhe der angegebenen UVP. da wird es dann nämlich problematisch.
            vielleicht müsste man mal bei henry nachfragen. 😉

          • Ohne da vollständig in der Materie drin zu stecken gibt es mE nur eine UVP und wird von LEGO festgesetzt. Händler dürfen davon nach unten und oben abweichen (deshalb ja auch unverbindlich). Eine falsche UVP anzugeben ist mE wahrscheinlich wettbewerbswidrig. Nicht verwechselt werden sollte das mit Angaben zu vormaligen Preisen. Beispiel: Produkt hat UVP 100 Euro, wurde bei dem Händler aber mal für 120 Euro verkauft, dann kann er mit einer durchgestrichenen 120 ggf. werben (sofern man davon ausgeht, dass die Verkehrskreise durchgestrichene Zahlen automatisch als UVP verstehen). Angabe „UVP 120 Euro“ wäre aber mE unzulässig.

  2. Hallo Andres,
    kleiner zusätzlicher Hinweis. Ich habe mir heute Morgen mit dem gleichen Rabattcode bei myToys die T-Rex-Verwüstung für 179,99 Euro sichern können. Inzwischen wurde der Preis um fast 20 Euro angehoben, ist aber immer noch sehr gut: 197,99 Euro.
    LG
    Derrick

  3. leider ist der Code abgelaufen. Schade

  4. Kann man das Auto der ghostbusters auch in einer zivilen Variante von lego bekommen oder es auch in einer normalen Variante bauen eine positive Antwort seitens des Herstellers wäre nicht schlecht

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