Die Firma Betonblock aus den Niederlanden hat Ärger mit der LEGO Group. Es geht um ein „Noppensystem ähnlich wie bei LEGO-Steinen“: Drama!
Die niederländische Firma Betonblock stellt, man kann es kaum erahnen, Betonblock-Gussformen aus Stahl her – so weit, so gut. Doch auf ihrer Website wird bis zum heutigen Tage die Gussform wie folgt beworben: „Noppensystem ähnlich wie bei LEGO-Steinen.“ An dieser Umschreibung stört sich nun die LEGO Group in Billund, ist sie doch sehr darauf bedacht, dass „LEGO“ kein Gattungsbegriff wird. Ein Schreiben der Anwälte des dänischen Konzerns ist raus.
Inhaltsverzeichnis
Marmorstein und Eisen…
Der Spiegel beruft sich nun auf die niederländische Website NOS. Dort bezeichnet ein Sprecher des Unternehmens das Vorgehen des Plastikklötzchenherstellers als „Schikane“.
Recht süffisant ist die folgende Umschreibung des Beton-Konzerns: „Noch nie wurde ein achtjähriges Kind mit einem 2.500 Kilo schweren Betonblock beschenkt, weil es sich Legosteine gewünscht hatte.“ Also, ich hätte mich als Kind über eine Betonblock-Gussform gefreut. Aber zugegen, ein Betonmischer von LEGO hätte es unter dem Weihnachtsbaum auch getan. Mit dem Set lässt sich übrigens richtiger Beton mischen!
Am Ende die Umschreibung der Beton-Frima in voller Länge – genau jene Zeilen brachten den… Stein ins Rollen. Offenkundig gibt man sich in den Niederlanden noch nicht geschlagen, denn die Produktbeschreibung ist bis zum heutigen Tage in vollem Umfang abrufbar. Oder anders formuliert: LEGO beißt auf Beton.
Original-Auszug
Die Betonblöcke aus den Betonblock®-Gussformen werden dank der Noppen auf der Oberseite des Blocks oftmals mit den bekannten LEGO-Steinen verglichen. Dank des Noppensystems lassen sich die Legoblöcke mühelos stapeln und bilden eine stabile Konstruktion. Die Formstabilität der Betonblock®-Gussformen gewährleistet, dass jeder Betonblockstein exakt die gleichen Abmessungen hat. Das begünstigt die Stapelbarkeit und führt dazu, dass die Blöcke perfekt übereinander sowie die Noppen und entsprechenden Aussparungen perfekt ineinander passen. Auf diese Weise können Sie ganz einfach einen Haufen von Betonblöcke herstellen.
Eure Meinung!
Hättet ihr eine Verwendung für große stapelbare Betonklötze? Und vor allem Platz für eine solche Betonblock-Gussform? Was würdet ihr mit solchen XXL-Steinen bauen? Und versteht ihr, dass die LEGO Group nicht möchte, dass LEGO ein Gattungsbegriff wird? Eure Meinung gehört in die Kommentare – na los, Tempo!
31. März 2025 um 9:04
Einfach etwas umformulieren und schon sind alle wieder Freunde:
„Die Betonblöcke aus den Betonblock®-Gussformen werden dank der Noppen auf der Oberseite des Blocks oftmals mit den bekannten Klemmbausteinen verglichen, die die Firma Kiddycraft in den Vierzigern erfand und die heute von zahlreichen Herstellern wie Mega, Pantasy, Lego und Cobi verwendet werden.“
31. März 2025 um 9:08
Diese Umschreibung wäre doch viel zu sperrig und nicht catchy genug! Außerdem freut sich da gerade ein Unternehmen über kostenlose PR. Auf so eine Idee muss man erst einmal kommen! 😉
31. März 2025 um 11:57
Ja. Eben drum. Oder um eines meiner holländischen Lieblingswörter zu nutzen: precies!
BTW, bis du eigentlich extra für das Foto zur nächsten Schüttguthof gepilgert? Das ist mal Hingabe 🙂 Oder hattes du das auf Vorrat?
31. März 2025 um 12:08
Für Zusammengebaut geben wir hier fast alles!! 😉
1. April 2025 um 9:35
Smart
31. März 2025 um 10:12
Ich kann zum einen nachvollziehen, dass Lego nicht möchte, dass Lego auf dem Markt zum Gattungsbegriff wird (in der Allgemeinsprache ist es das vermutlich schon lange, eben weil viele die Konkurrenz nicht (wenigstens nicht dem Namen nach) kennen). Man muss den Begriff aktiv verteidigen, also kommen sie da nicht drum rum. Bei den Betonblöcken hier sehe ich allerdings die Gefahr als eher gering an, da es sich ja doch um ein komplett anderes Produkt handelt. Mal schauen, was die Gerichte entscheiden.
1. April 2025 um 0:15
Das ist auch das, was mich an der Sache wundert. Ich hätte jetzt gemutmaßt, das das nur innerhalb der selben Produktklasse ein Problem ist.
31. März 2025 um 10:37
Also erstens bekommt Lego die alternativen Klemmbausteinhersteller genauso wenig aus der Welt, wie Apple es schaffen wird Android Smartphones den Garaus zu machen. Also sollte man den „Gattungsnamen“ als Ritterschlag akzeptieren.
Tempo, Tesafilm, Inbusschlüssel, auch wenn ich persönlich lieber zu Zewa, 3M und Wera greife, heißt es nunmal so. Zumindest hier. Im angelsächsischen Raum dann Kleenex, Scotch-Tape, Allen-Key.
Man sollte in Billund endlich aufhören, Teilen der AFOL* (das Sternchen steht für Legos die so nicht genannt werden dürfen) – Community das Gefühl zu geben, es handele sich um eine Marketing- und Anwaltsfirma mit angeschlossener Spritzgussfertigung und lieber seine Marktmacht (und die vollen Kassen) nutzen, um durch Produkte zu überzeugen.
31. März 2025 um 10:41
Apple hatte sich ja damals gegen die Beatles durchgesetzt, wobei ich ja meine, dass „iTunes“ durchaus ein strittiger Schritt war, da es im Zuge der Abmachung (frei übersetzt) hieß: Mit Musik machen wir nix.
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/markenstreit-apple-triumphiert-ueber-beatles-a-415007.html
Hier kommt aber noch hinzu, dass ein Apfel nun mal ein Apfel ist., und somit nicht als Gattungsbegriff taugt. 😉
Im Umgang mit Betonblock-Gussformen könnte man aber durchaus etwas entspannter sein.
31. März 2025 um 10:58
Nach jeweiliger Markenschutzgesetzgebung kann Apple (trotz der anderen Äpfel) das durchaus, sobald der Kontext hergestellt werden kann (Technologieprodukte).
Lego braucht das mit seinem künstlichen Begriff als Namen nicht und hat so quasi überall die Möglichkeit.
31. März 2025 um 11:04
Die Gerichte haben ja anders entschieden, aber mich hat das Urteil (als Beatles-Fan) damals ein wenig irritiert. Denn „IT-Apple“ ist mit iTunes eben auch im Musiksektor unterwegs.
31. März 2025 um 11:09
jupp, aber hier wollte apple records sicher nicht Bedrohungen von Ihrer Marke abwenden, sondern auf Grund ihres (legitimen) Anspruchs halt nochmal 3 Mark fünfzig im Vergleich mitnehmen.
Lego will ja nur verhindern, dass das Kind auf den Wunschzettel schreibt:
„Lieber Weihnachtsmann, ich wünsche mir Lego. Am liebsten den Panzer von Cobi oder die Burg Blaustein“
Verstehe den Take, halte ihn dennoch für falsch. Insbesondere weil die Diskussion darüber andere Marken erst in den Fokus viler gebracht hat.
31. März 2025 um 11:19
Ich bin kein Jurist, aber denke auch, dass das – gerade im Kontext dieser Betonblock-Gussformen – übertrieben ist. Aber ich vermute einfach mal, wenn das LEGO einer Firma durchgehen lässt…
Bei Apple halte ich derweil dezent gegen, zumindest damals ging es bei iTunes, dem iPod und Co. nicht nur um ein… Apfel und ein Ei. Da wurde die Vereinbarung schon sehr gedehnt. Aber was ist schon die Plattenfirma einer kleinen Nischenband aus Liverpool gegen einen IT-Giganten aus Cupertino. 😉
31. März 2025 um 12:39
Ich denke, dass du mit dem „durchgehen lässt“ auf dem richtigen Weg bist.
Evtl hätten sie „LEGO“ klar als Eigennamen kennzeichnen sollen und gut wär ’s gewesen.
V.a., da ja offensichtlich selbst die Bezeichnung „Betonblock“ geschützt ist…
31. März 2025 um 13:59
Siehe auch Sosumi: https://de.wikipedia.org/wiki/Sosumi
Zu der Zeit war Apple Computer noch der kleine Underdog, der gegen die mächtige Plattenindustrie aufbegehrt und diese auffordert, zu klagen („Sosumi“ = „so sue me“ = verklag mich doch“), damit das gerichtlich geklärt wird. Wie sich die Zeiten ändern :).
31. März 2025 um 11:28
Apple ist genauso schlimm wie LEGO. Man möge sich nur an das Theater um den „Apfelpfad“ und das dazugehörige Logo vor einigen Jahren erinnern. Ansonsten ist das wieder so ein Ding, wo die Richter jede Formulierung und Darstellung zerpflücken müssen. Allerdings halte ich es weiterhin für bedenklich und fraglich, dass LEGO sich quasi alles unter den Nagel reißt, was auch nur entfernt mit Noppensteinen zu tun hat. Vielleicht sollte sich der Betonhersteller mal den Spaß machen, die Werkszufahrt in Billund für ein paar Tage mit seinen Blöcken zuzunageln… 😀
31. März 2025 um 12:17
Korrekturvorschlag für die letzte Frage: „Und versteht ihr, dass die LEGO Group nicht wahrhaben möchte, dass LEGO ein Gattungsbegriff ist?“ 😉
31. März 2025 um 12:38
Ist es nicht, nie gewesen. TLG hat sich bisher erfolgreich dagegen gewehrt. Auch wenn es genug Leute gibt, die Teile von Fremdherstellern als LEGO verkaufen und damit versuchen, ihre Käufer zu betrügen. Im vorliegenden Fall finde ich die Klage zwar auch sonderbar, aber wohl erforderlich, damit derartiges Verhalten bei Klemmbausteindrittherstellern keinen Präzedenzfall schafft.
31. März 2025 um 18:45
Nach der Definition des DPMA (https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/hintergrund/ausderweltdermarken/gattungsbezeichnungen/index.html) oder etwa einer Diplomarbeit der Universität Linz (https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/1157308), die sich mit dem Gattungsbegriff auseinandersetzt, erfüllt Lego imho so ziemlich jedes Kriterium eines Gattungsbegriffs (im sprachlichen und gesellschaftlichen, bloß nicht im juristischen Sinne – ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Erfolgreich gewehrt hat sich Lego allenfalls gegen eine gerichtliche Feststellung dieser Tatsache, nicht aber gegen die Bildung des Gattungsbegriffs an sich. Das ist ein gesellschaftlich-sprachlicher Prozess, auf den Lego wenig Einfluss hat. Würde sich Lego gegen die Bildung des Gattungsbegriffs wehren, würden sie sich ins eigene Fleisch schneiden, weil sie dann ja dazu beitragen müssten, andere Hersteller bekannter zu machen. Obwohl, das machen sie ja notgedrungen durch ihren Klagewahn. Das nennt man dann wohl ein Dilemma.
31. März 2025 um 14:36
Ich bin kein Anwalt, aber mein laienhaftes Verständnis ist folgendes:
Das Problem liegt im Markenrecht begründet. Um einer sog. Verwässerung der Marke vorzubeugen, muss der Markeninhaber konsequent gegen die unerlaubte Nutzung der Marke durch Dritte vorgehen. Machen sie das nicht und dulden die unerlaubte Nutzung, dann laufen sie Gefahr, dass ihnen die Marke aberkannt wird. Deshalb verklagt z.B. das Rote Kreuz die Hersteller von Computerspielen, die das besagte rote Kreuz auf weißem Grund (auch eine geschützte Marke) unerlaubt in ihren Spielen verwenden.
Der Wert der Marke LEGO wird je nach Quelle auf 8 bis 14 Milliarden USD geschätzt. Bei solchen (esotherischen) Werten die man verlieren könnte, klagt man wohl lieber einmal mehr, als dass man einen Unschuldigen laufen lässt. Das musste schon der Held erfahren, und nun trifft es die niederländischen Betonbauer…
Anyway, das ist alles einigermaßen grotesk, und ich bin froh, dass ich was vernünftiges gelernt habe und nicht Anwalt geworden bin :).
Quellen, falls es interessiert:
https://interbrand.com/best-global-brands/
https://brandirectory.com/reports/toys
31. März 2025 um 15:35
Zitat des Textes des Herstellers:
„Die Betonblöcke aus den Betonblock®-Gussformen werden dank der Noppen auf der Oberseite des Blocks oftmals mit den bekannten LEGO-Steinen verglichen. Dank des Noppensystems lassen sich die Legoblöcke mühelos stapeln und bilden eine stabile Konstruktion. Die Formstabilität der Betonblock®-Gussformen gewährleistet, dass jeder Betonblockstein exakt die gleichen Abmessungen hat. Das begünstigt die Stapelbarkeit ….“
Satz 1 ist die Beschreibung der Tatsache, dass das Produkt Betonblock oftmals von Dritten ohne das Zutun von Betonblock mit LEGO verglichen wird.
Böse gesagt, könnte ein Gericht ja mal ganz nüchtern festhalten, dass das an der breiten Allgemeinkenntnis an LEGO liegen könnte. Damit wäre schon ein großer Schritt in Richtung der Feststellung des Allgemeinbegriffs gegangen.
Satz 2 ist lediglich eine Beschreibung der Funktionsweise von LEGO ohne eine Behauptung das Selbe zu tun.
Satz 3 spricht alleine vom Produkt Betonblock und schreibt an keiner Stelle etwas wie „wie LEGO“.
Ich kann ja absolut verstehen warum LEGO dagegen kämpft als Allgemeinbegriff zu gelten.
Wie schon geschrieben, könnte das hier aber der erste Fall werden, in dem sich LEGO selbst ein Bein stellt. Wenn sich Alternativhersteller im selben Produktvergleich bewegen, liegt ein Schutz vor einem unzulässigen Vergleich nah.
Wenn aber hier sogar gegen Betonblock vorgegangen werden MUSS, dann hat das ja einen übergeordneten Grund in der Allgemeinwahrnehmung von LEGO.
Mich ärgert ja die Doppelmoral die LEGO an den Tag legt. Wenn es nämlich darum geht Konkurrenz aus dem Weg zu räumen, wird damit argumentiert, dass ja nun einemal jeder Mensch solche Produkte als LEGO wahrnimmt, und LEGO daher sein Produkt schützen muss.
Vielleicht kommt jetzt sehr bald der Moment, wenn LEGO damit so richtig auf die Nase fällt.
31. März 2025 um 15:53
Ich denke, diese begriffliche Zusammenstellung ist problematisch, denn so könnten Erwartungen bzgl. Klemmkraft, Dauerhaftigkeit (oder selbst Farbabweichungen) geweckt werden, die das Betonprodukt nicht erfüllen kann – mit negativer Strahlkraft auf LEGO.
Der Punkt wird sein, dass ich wohl auch kaum einen Billigrechner zusammenbasteln kann, um im Werbetext dann davon zu fabulieren, dass IBM-Quantencomputer fantastische Rechenleistungen aufweisen. Allein diese gedankliche Verbindung, die ich dem Leser dadurch gebe, kann als Vergleich gelten. Dass LEGO die Marke schützen will, ist logisch (und in meinen Augen extrem wichtig), sodass offenbar schon so weit hergeholte Vergleiche juristische Relevanz haben könnten, wenn es einmal einen Klemmbausteindritthersteller gibt, der auf ähnlich suggestive Weise sein Produkt bewirbt.
31. März 2025 um 19:03
Ich denke, dass in diesem besonderen Fall eben genau diese Erwartungen an mit LEGO vergleichbarer Klemmkraft, Dauerhaftigkeit, Farbabweichung auch vor einem nüchternen Gericht völlig absurd sind.
Man kann sich zur Prüfung der Plausibilität in solchen Fällen immer mal die andere Seite der Konsequenz anschauen.
Das wäre dann der Fall, wenn jemand tatsächlich vor Gericht klagen würde, dass reale Erwartungen an Betonblock auf Basis des auf der Webseite zitierten Vergleichs nicht erfüllt worden wären. Oder dass sogar LEGO selbst sich davor sorgen müsste, dass jemand LEGO verklagt, weil ein Stein statt 5 Gramm nun plötzlich 2,5 Tonnen wiegt, und das ja gar nicht zu erwarten war, und LEGO sich hier hätte deutlich abgrenzen müssen. Ich bin kein Jurist, und vor Gericht können wilde Dinge passieren, aber hier würde ich in beiden Fällen auf eine Klagerückweisung wetten.
Vielleicht kann LEGO bestenfalls aus persönlichen Gründen verlangen, dass sein Name nicht auf der Webseite auftauchen darf. Ob das Argument der Produktverwechselungsgefahr in diesem Fall vor Gericht zieht, werden wir sehen. Es bleibt spannend.
31. März 2025 um 21:16
Ich denke, es sind einfach zwei paar Schuhe. Zum einen die Verwendung des Namens eines Mitbewerbers nach Wettbewerbsrecht und zum anderen natürlich dir Frage des Gattungsbegriffes. Grundsätzlich ist ja beides verständlich auch nachvollziehbar aus Sicht aller beteiligten Parteien, allerdings bleibt halt die Frage, wie lange LEGO das Unvermeidbare noch aufhalten kann. Und wenn man ehrlich ist, hilft es ja nun nicht gerade, mit solchen Aktionen, die es sogar in die Mainstream-Medien außerhalb unserer Blase geschafft haben, Staub aufzuwirbeln.
31. März 2025 um 19:53
Lego wird mir leider immer unsympathischer…
31. März 2025 um 21:38
Es ist doch noch nicht der erste April! Die ganze Aktion ist erstens absolut fragwürdig und sinnlos und zweitens eine tolle Idee für einen Aprilscherz morgen für meinen Chef. Wir haben nämlich jede Menge von dieses Steinen bei uns auf dem Firmengelände. 😊