LEGO und die 3×4 Fliese: Alle Hintergründe zur Causa „Deltasport“ und Einblicke in das Designrecht – mit Erläuterungen im Detail.
Update 28. Januar: Vielen Dank für die größtenteils sachliche Diskussion unten in den Kommentaren! Bitte lest euch den Artikel und Sachverhalt zunächst durch, und bringt euch dann gerne in die Diskussion mit ein. Es ist ein spannendes Thema, egal, ob man nun eine LEGO-Brille auf hat, oder nicht. 🙂
Artikel vom 25. Januar: LEGO ist einmal mehr in allen gängigen Nachrichtenportalen zu finden – mit dem Urteil des Gerichtshof der europäischen Union geht ein schon länger dauernder Rechtsstreit vorerst zu Ende. Auf verschiedenen Nachrichtenportalen sind unterschiedlich gut recherchierte Artikel zu diesem Thema zu finden. Ich möchte hier das Urteil zum Baustein Tile modified 3×4 genauer erläutern, schließlich gehen die bunten Bricks aus Billund uns hier alle gemeinsam etwas an.
Jedoch ein Disclaimer vorab: Ich bin kein Anwalt – und berichte hier nach bestem Wissen und Gewissen.
Inhaltsverzeichnis
Um welches Element geht es?
Der erste Punkt bei dem es in verschiedenen Medien recht wild hin und her ging. Das Gerichtsurteil bezieht sich einzig und allein auf das Element LEGO Tile, Modified 3 x 4 with 4 Studs 🛒. Diese spezielle Fliese hat LEGO das erste Mal 2010 als Präsentationsfläche im Rahmen der allerersten LEGO Minifiguren Sammelserie auf den Markt gebracht. Bis 2014 wurde die Fliese auch exklusiv in den Minifiguren-Sammelserien eingesetzt, und wurde erst danach sukzessive immer regelmäßiger auch in „regulären Sets“ eingesetzt. Da Bricklink jede Minifigur der Sammelserien als einzelnes Set zählt, ist das Element laut dieser Zählung bis heute in sechs Farben in 859 Sets erschienen.
Marken- und Designschutz in der EU
Um den vorerst beendeten Rechtsstreit verstehen zu können, müssen wir einen kurzen Abstecher in das Markenrecht der Europäischen Union machen – denn hier gibt es einige Unterschiede, wie man Produkte seines Unternehmens schützen lassen kann.
Unionsweiter Schutz
Wichtig ist zunächst: Während Marken und Designs natürlich auch ausschließlich national (also zum Beispiel in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt) eingetragen werden können, tragen große, international agierende Unternehmen, ihre Marken und Designs beim EUIPO 🔎 (European Union Intellectual Property Office) mit Sitz im spanischen Alicante ein. Mit einer dortigen Eintragung sind die Marken und Designs dann unionsweit geschützt.
Unionsmarke vs. Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Hier beginnt die bunte Würfelei mit den Begriffen – denn es gibt verschiedene Schutzarten für verschiedene Anforderungen. Für uns wichtig ist sowohl die Unionsmarke als auch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Unionsmarke
Wie der Name „Marke“ schon vermuten lässt – bei einer Unionsmarke handelt es sich in den allermeisten Fällen um eine reine Wortmarke. So wird zumeist der Name eines Unternehmens geschützt, um zu verhindern, dass Nachahmer oder Mitbewerber unter diesem Namen ein ähnliches Produkt verkaufen und es so zu Verwechselungen kommt. Aber auch Grafiken (etwa das Logo eines Unternehmens) lassen sich als Unionsmarke schützen. Und für das Thema LEGO wichtig: Die dritte Möglichkeit besteht in der sogenannten „3D-Marke“.
Als häufiges Beispiel wird hier die bekannte „Coca-Cola-Flasche“ herangezogen. Wenn man ein Produkt / dreidimensionales Objekt allein durch sein Aussehen von einem anderen unterscheiden und einer Marke zuordnen kann, lässt sich auch dieses 3D-Design als Marke schützen – wie es LEGO etwa mit der Minifigur im Jahr 2000 gemacht hat. Marken können grundsätzlich unbegrenzt verlängert werden – alle zehn Jahre um weitere zehn Jahre gegen eine Zahlung von aktuell 750 Euro.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster
Einen geringeren Schutz bietet das Geschmacksmuster – häufig auch als „kleines Urheberrecht“ bezeichnet. Voraussetzung ist, dass sich ein Design „in seinem Gesamteindruck von vorbekannten Designs unterscheidet“ – die Neuheit ist also zwingend erforderlich. Um zu unseren bunten Bausteinen zurückzukehren – bevor ein Hersteller ein neu designtes Element einsetzt, kann er dieses schützen lassen – tut er das nicht, kann das Design auch fortan nicht mehr als Geschmacksmuster eingetragen werden, denn es wäre in diesem Fall ja nicht mehr neu. Das Geschmacksmuster genießt einen geringeren Schutz als eine Marke – alle fünf Jahre kann verlängert werden, jedoch höchstens viermal, woraus sich eine maximale Zeitspanne von 25 Jahren ergibt, die ein solches Design geschützt sein kann.
Die Gerichtsentscheidung
Nach der kurzen Begriffsklärung lässt sich auch das Gerichtsurteil des europäischen Gerichtshofs besser verstehen.
Antrag 2019
Das hamburgische Unternehmen Delta-Sport Handelskontor GmbH hat im Jahr 2019 beim EUIPO beantragt, dass die Eintragung des Geschmacksmusters dieses Bausteins für nichtig erklärt wird – und das Element fortan von allen verwendbar ist. Das EUIPO folgte diesem Antrag mit der Begründung, dass „alle Erscheinungsmerkmale des LEGO-Steins ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt seien, die darin bestehe, den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels und die Zerlegung zu ermöglichen.“
Wem das Unternehmen nicht bekannt vorkommt – es zeichnet sich etwa für so manchen Bausatz aus Klemmbausteinen verantwortlich, die beim Discounter LIDL unter der Marke „Playtive“ erhältlich sind.
Einspruch LEGO – Gerichtsurteil 2021
Diese Entscheidung wollte LEGO nicht hinnehmen – und bekam 2021 vor dem Gerichtshof der europäischen Union Recht – dieser hob die Entscheidung des EUIPO auf, da „für diesen [LEGO Stein, Anm. d. Red.] eine im Unionsrecht vorgesehene spezifische Ausnahme gelte, die den Schutz modularer Systeme ermögliche.“ Das EUIPO erließ in Folge des Gerichtsurteils eine ebensolche neue Entscheidung.
Einspruch Deltasport – Gerichtsurteil 2024
Mit dieser Entscheidung wollte sich nun Deltasport nicht zufriedengeben – und verklagte seinerseits das EUIPO mit dem Ziel, diese neue Entscheidung wieder aufzuheben. Zu dieser Klage hat das Gericht am 24. Januar 2024 ein Urteil gefällt – und festgestellt, dass „ein Geschmacksmuster nur dann für nichtig erklärt wird, wenn alle seine Merkmale vom Schutz ausgenommen sind. Im vorliegenden Fall betreffen einige Argumente von Delta Sport Handelskontor nur ein einziges von mehreren vom EUIPO herangezogenen Merkmalen und werden daher als ins Leere gehend zurückgewiesen.“
Somit bleibt die Entscheidung von 2021 bestehen – und die Tile Modified geschützt. Jedoch kann gegen das Urteil noch vor dem europäischen Gerichtshof vorgegangen werden – die nächsten Wochen werden zeigen, ob Deltasport auch diesen Schritt noch gehen will.
Fazit
Ziemlich viel Wirbel um einen einzelnen Baustein – aber ein Urteil mit Signalwirkung. Auch zunächst selbstverständlich erscheinende Designleistungen genießen in der EU Schutz – LEGO kann die Fliese fortan weiterhin exklusiv verwenden. Bis maximal 2035 kann diese geschützt werden. Viele andere Elemente unterliegen diesem Schutz bereits nicht mehr und können daher frei verwendet werden.
Eure Meinung!
Was fällt euch zu diesem Thema ein – habt ihr Interesse an derartigen Gerichtsentscheidungen? Und: Wie viele Farben der 3×4 Fliese habt ihr in eurer Sammlung? Schreibt es gerne in die Kommentare unter diesem Artikel!
25. Januar 2024 um 8:55
Vielen Dank für all die Hintergründe, Johann! Und das Zusammentragen der Fakten. Ein komplexes Thema, das sich mir nun dank deiner Zeilen erschließt. 🙂
Ich erinnere mich noch gut daran, als ich die 3×4-Fliese das erste Mal in Händen hielt. Von der ersten Minifiguren Sammelserie halte ich noch immer die Figuren in Ehren, allen voran den Clown. Die Fliesen habe ich schon damals „zweckentfremdet“, etwa für Treppenstufen.
25. Januar 2024 um 9:04
Gab es schon immer, wird’s auch immer geben. Das ist für keine der Seiten ein wirklicher Gewinn. Im konkreten Fall war es eigentlich absehbar und am Ende des Tages ist es auch unwichtig. Dann wird eben ein anderes Element designt und gut is. Langfristig halte ich es aber nach wie vor für keinen brauchbaren Ansatz. Es sollten sich einfach mal alle an einen Tisch setzen und einen Industrieverband gründen, der das regelt und faire Lizenzierungsmodelle aushandelt.
25. Januar 2024 um 9:28
Wieso ausgerechnet DIESER Baustein?
In wievielen Sets anderer Hersteller wird das Element verwendet, dass sich die wohl hohen Anwaltskosten lohnen?
Und wenn ich die 3x4er nicht verwenden darf, dann produziere ich stattdessen eben 3x2er (mit 2 mittigen Noppen) und lasse diesen Teil dann meinerseits schützen…
25. Januar 2024 um 9:41
Die Anwaltskosten sind für ein Unternehmen ab einer bestimmten Größe jetzt nicht das Problem, zumal die Gebühren und Vergütungen über entsprechende Verordnungen geregelt werden. Und warum es „ausgerechnet dieser Stein“ ist, dürfte ja im Kontext der Minifiguren klar sein. LEGO will hier eben absolut keine Luft ran lassen und nicht den geringsten Anschein erwecken, dass die Marke aufgeweicht werden könnte.
25. Januar 2024 um 9:41
Zudem ändert das Urteil nichts daran, dass sich unzählige chinesische Hersteller sowieso nicht an den Schutz dieses und anderer Steine halten und munter Sets (und Einzelfiguren) vertreiben, die solche Steine enthalten.
25. Januar 2024 um 9:59
Ja, klar. Warum auch nicht? Der Designschutz gilt ja auch in vielen Ländern nicht. Das Problem entsteht ja spezifisch erst beim Warenverkehr, also Import/ Export über die Grenzen dieser imaginären Gebiete.
25. Januar 2024 um 12:42
Ja, so sehe ich das auch. Die EU ist sehr auf den Designschutz bedacht, den es in dieser Form in anderen Ländern nicht gibt. Die Produkte dürfen nicht in der EU angeboten werden, in anderen Ländern schon. Das Problem ist halt die zunehmende Verbreitung des Modells „Versand aus China nach Europa direkt zum Konsumenten“ (siehe Temu, Aliexpress, Wish und Konsorten). Damit wird die Grenzkontrolle / der Zoll komplett ausgehebelt.
25. Januar 2024 um 18:15
Das sehe ich als großes Problem – direkt zum Konsumenten verschicken. Ich hätte ja dieses Temu gar nicht gekannt, wenn nicht hier auf Zusammengebaut die Werbung dafür laufen würde.
25. Januar 2024 um 9:53
Da zeigt sich auch gut der Unterschied zwischen seriösen Wettbewerbern wie Cobi, Mega oder eben Playtive. Die nutzen halt keine geschützten Teile oder entwerfe eigene Versionen dieser Teile, die die gleiche Funktion erfüllen aber anders aussehen.
Weniger seriöse Firmen, wie viele chinesische Klemmbausteinanbieter, kopieren einfach das Lego Teilesortiment 1:1. Da wird selten auf Rechteverletzungen geachtet. Eigene Designabteilungen zum entwickeln eigener Steineformen gibt es dort ebenfalls kaum.
25. Januar 2024 um 11:12
Da hast du Recht, seriöse Firmen kopieren keine Bauteile andere, so wie Lego, die für die designte 1×5 Plate Designschutz wollten. Komisch nur, dass ein Wettbewerber genau das gleiche Teil designed hatte.
Wenn es danach ginge, hätte die Lego Innovation 1×5 Plate auch Designschutz….
28. Januar 2024 um 12:25
Diese Firmen produzieren halt in erster Linie für den asiatischen Markt und da verstoßen sie auch gegen keine Gesetze. Der europäische Markt ist denen relativ egal, wenn irgend ein Händler das importieren möchte schön, aber groß engagieren und darauf ausrichten tun sich die Hersteller (noch) nicht. Anbieter wie die Lidl Importfirma und BB lassen in den teils selben Fabriken für sich produzieren und versuchen dabei eben die Rechtslage zu beachten. Wobei Lego vor BB und L schon mehr Respekt zu haben scheint und hier scheinbar Produkte nicht angreift, die es bei kleineren Importeuren doch angreift.
25. Januar 2024 um 9:54
Sehr gut!
In jedes Teil (bzw. in dessen Designprozess) steckt Lego viel Geld, Zeit und Know how hinein. Dann gehen die „alternativen Hersteller“ hin, kopieren es mal eben und behaupten, es sei doch nicht fair, dass die große, böse Lego Company den Leuten die Klemmbausteine vorenthalten. Dabei ist die Fanbase dieser alternativen Bande natürlich im Netz sehr dankbar und feiert diese Leute als Helden. „Muss man ja noch sagen dürfen!“ So ein Quatsch. Das Recht auf geistiges Eigentum darf und muss von dessen Eigentümer beschützt werden.
25. Januar 2024 um 10:21
Richtig, Björn!
Leider geht heute „Geiz ist geil“ und „Billig will ich“ vor dem Unrechtsbewusstsein.
Diese permanente Täter-Opfer-Umkehr ist äußerst bedenklich.
25. Januar 2024 um 10:28
Na ich wäre mit der Wortwahl etwas vorsichtiger. Auch bei den alternativen Herstellern gibt es helle Köpfe und die ganze Geschichte funktioniert in beide Richtungen. Man denke nur an die Pleite mit der 1 x 5 Platte oder die Diskussionen um diverse Steine mit schrägen Kanten, die es bei anderen Herstellern schon lange gibt und die sich LEGO versucht hat, unter den Nagel zu reißen. Am Ende des Tages fühlt es sich manchmal an, als ob die einzige Frage ist, wer der „nettere“ Dieb ist. Auch hier kann ich ansonsten einfach nur meinen Punkt wiederholen: Wir hätten den ganzen Zirkus nicht, wenn es eine Instanz gäbe, die sich um Lizensierung und Standardisierung kümmern würde.
25. Januar 2024 um 11:12
Entschuldige, aber das hat nichts mit Lizensierung oder Standardisierung zu tun. Hier geht es um Patente und Schutzrechte. Darum kümmern sich Patentanwälte, Patentämter, die EUIPO, die WIPO u.ä.. Das sind die Instanzen, die sich um sowas kümmern. Hier geht es aber darum, dass es eben einigen Firmen egal ist, wem eine Marke gehört.
Warum sollte Lego seine Steine jemandem per Lizenz überlassen? Die Teile sind Firmenintern natürlich standardisiert. 😉
Übrigens müsste, um eine Lizenz zu vergeben, ja auch erstmal geklärt sein, wem die Marke gehört. Also ggf. wieder wegen Markenschutzes vor Gericht. Ergo: Nichts gewonnen.
25. Januar 2024 um 21:37
Öhm, nö. Bei den Markenrechten gibt es kein Problem. Die verbleiben beim ursprünglichen Inhaber. Die Mitglieder einer solchen Industrieallianz klären eben nur alles untereinander anstatt die Gerichte zu beschäftigen. Welche Designs und Patente in den Pool kommen, bleibt natürlich im Ermessen der Mitglieder. Eine Zugehörigkeit zum „Schöne Steine e.V.“ würde ja exklusive Designs nicht ausschließen, nur würden die dann eventuell liberaler gehandhabt. Ebenso könnten Entwicklungskosten für Standardelemente über Mitglieds- und Lizenzgebühren gegenfinanziert werden. Die Vorteile liegen eigentlich auf der Hand. Was die WIPO damit zu tun haben soll, verstehe ich aber nicht. Das ist ein zahnloser Tiger. Die Harmonisierungsregeln sind ja nicht mal verpflichtend. Genauso ist das EUIPO erstmal kein Rechtsverstärker. Marken und Designs werden ja weitestgehend „blind“ eingetragen und erst tiefer geprüft, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Vorher interessiert nur das korrekte Ausfüllen der Formulare und das Bezahlen der Gebühren…
28. Januar 2024 um 14:45
Schön, dass du dich in Allem so gut auskennst. Oder um deine Worte zu wählen, welche an Weisheit nur noch von ihrer Unfehlbarkeit übertroffen werden: „Öhm, nö.“
Ich werde deine Expertise jedenfalls an meine Lebensgefährtin (Paralegal bei einer Patentanwaltskanzlei in der Schweiz) weiterleiten, damit sie nicht mehr so viel Arbeit und ergo mehr Freizeit hat. Die sind nämlich allesamt noch gar nicht darauf gekommen, dass alles so wahnsinnig einfach und eindimensional gesehen werden kann. Vielen Dank. 🙂
28. Januar 2024 um 21:48
Das wäre natürlich eine denkbare Lösung.
Nur: die Entwicklungskosten für Teile die im allgemeinen Interesse aller sind (abstrakt genug um fürs Bausystem selbst wichtig zu sein und dort Lücken im Geometrien-Katalog zu schließen, nicht für spezielle Optik oder Thema), laufen im Jahr 2024 eher gegen 0. eine Noppe mehr? Eine Höheneinheit weniger? Ein Slope von 5 Noppen auf 1 Höhe? Das ist innerhalb des Systems und mit Hilfe von CAD/CAM trivial gestaltbar und herstellbar, nicht mal mehr teuer, und jeder Designer der die Aufgabe bekommt, das System kennt und rechnen kann, kommt zum selben Resultat. Da gibt es keine Entwicklungskosten mehr zu teilen, das kann jeder in der Branche binnen Tagen selbst produktionsreif bekommen, bis hin zur spritzguss-strategie. Kreativeres, was jemand dann in Produkten als Alleinstellungsmerkmal einsetzen möchte, käme ohnehin nicht in diesen Pool.
Gleichzeitig ist es dann aber auch so, dass an solchen Teilen nichts mehr schützenswert ist, da keinerlei echte Novität mehr entsteht, keine geistige Leistung drin steckt oder etwas erkennbar anderes entsteht. Jeder der zählen und rechnen kann, kann beschreiben wie ein Stein aussieht den es noch nicht gibt – z.b. ein 2×5-Brick. Dass sowas als Patent, Marke, Geschmacksmuster oder was auch immer schützbar sein sollte, ist zumindest diskussionswürdig. Im Grafikdesign und Texterbereich gibt es die Schöpfungshöhe, nur wer sich klar genug von anderem und trivialem abhebt, kann ein Copyright darauf geltend machen.
So unschön es ist wenn Asiaten jedes lego-tier oder die minifig (Schöpfungshöhe erreicht, echte Arbeit und kreative Leistung inhärent ) komplett 1:1 nachmachen statt eine eigene Form zu finden, so unsinnig ist es, jede weitere Noppe oder fehlende Noppe schützen zu wollen.
25. Januar 2024 um 19:48
Kannst du mal ein paar Beispiele nennen, in denen sich LEGO Steine mit schrägen Kanten unter den Nagel reißen wollte? Die 1x5er Platte ist nun hinlänglich bekannt auch wenn ich da anders denke. Deine Aussage kann ich so nicht nachvollziehen und es würden mich zumindest ein, zwei Beispiele freuen. Danke.
25. Januar 2024 um 21:39
Muss ich mal nachschauen. Das war vor ein paar Jahren irgendwas mit Mega und hat zumindest dort in der Community für etwas Aufruhr gesorgt.
27. Januar 2024 um 9:56
Ich hab noch mal geschaut aber gefunden hab ich nichts. Die Aufruhr scheint tatsächlich in einer ganz kleinen Ecke im Internet gewesen zu sein…
25. Januar 2024 um 23:57
Mit Beispielen zu Slopes kann ich nicht dienen. Für den 7er CaDA-Liftarm hat sich Lego aber einen Designschutz eintragen lassen – Jahre nachdem CaDA ihn entwickelt und produziert hat. Daher kann ich Myleniums letztem Satz nur beipflichten.
28. Januar 2024 um 11:04
@Markus: Du musst mal ein bißchen detailierter werden. LEGO hat zwei Liftarm 1x7er seit 1998 bzw. 2001 auf dem Markt. CaDa gibt es seit 2007!
Nun wären es wünschenswert den Stein zu benennen, den CaDa entwickelt hat und produziert und den LEGO sich dann hat schützen lassen wollen? Danke, so ist deine Aussage komplett falsch…
28. Januar 2024 um 16:52
@Frank: Jeder, der ein bisschen im Thema drin ist, weiß, welchen Stein ich meine. Aber gerne komme ich Deiner Anfrage nach. Ich meine den Stein „Technic, Liftarm, Modified Perpendicular Holes Thick 1 x 7“, Teilenummer 2391. Erstmals kam der 2023 in einem Legoset vor. Und ich hatte schon Jahre davor dieses Teil in meiner CaDA Einzelteilesammlung. Seit wann CaDA den produziert, weiß ich nicht.
29. Januar 2024 um 18:20
Danke Markus, jetzt ergibt es einen Sinn… Also geht es um die um 90 Grad gedrehten Löcher…
Danke… Den Designschutz haben sie ja nach meinen Recherchen nicht bekommen. Ist doch prima… Und eine Instanz zur Regulierung für alle Klemmbausteine find ich völlig bescheuert… Warum? Ich kauf weiter LEGO… Schau mir CaDa gerne weiter an… 😉
25. Januar 2024 um 10:46
Ich sehe das Urteil als Startschuss zum Wettrennen im Designschutz beantragen zwischen den Herstellern, den Spaß kann man mit jeder plate oder brick anstellen und die unten invertierten Noppen oben aufsetzen bzw. die leeren Zwischenräume extrudieren.
Die einzigen Gewinner sind die Ämter mit der zusätzlichen Arbeit.
25. Januar 2024 um 10:50
Du meinst, es handelt es sich einzig um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Ämter, die ansonsten nichts zu tun hätten? 😉
25. Januar 2024 um 11:13
Ich bild mir ein, dass auch Ämter Durststrecken haben, es soll auch Zeiten geben wo sich keiner anklagt und Alle Hand in Hand unter dem Regenbogen tanzen. 😉
25. Januar 2024 um 18:16
Ich muss Dich leider enttäuschen. Die Ämter kümmern sich nicht nur um Legosteine, sondern auch um Dinge wie Medikamente, Ersatzteile, etc.also eigentlich alles, wofür ein Patent angemeldet wird. Bei den Legosteinen wirkt das alles putzig, bei den gefälschten Abnehmspritzen, oder Bremsbelägen, oder nachgemachten Flugzeugteilen wird es lebensgefährlich.
Das Problem ist immer das Gleiche, bei Lego ärgert man sich eventuell über mangelnde Klemmkraft, oder mit der Zeit ausbleichende Steine, bei gefälschten Bremsbelägen aus Sägemehl(sic!) über sein eigenes Ableben.
26. Januar 2024 um 0:02
@ Mangelnde Klemmkraft / ausbleichende Steine: wo soll da jetzt der Unterschied sein zur Konkurenz sein?
Ich habe kürzlich die Burg der Löwenritte gebaut. Gerade z.B. die Flaggen (Teil gibt es im Prinzip seit den 90ern) halten kaum noch an den Stangen, an denen sie befestigt werden sollen. Die Klemmkraft ist derart schwach, dass ich vorsichtig rumprobieren musste um eine Richtung zu finden in welcher es halbwegs hält. Die ca. 30 Jahre alten und massiv bespielten Flaggen aus meiner Kindheit halten besser…
25. Januar 2024 um 10:57
Danke für diesen Aufschlussreichen Artikel, ich finde diese ganze Klopperei um geschützte Teile Abstrus Kompliziert.
Ich bin Glücklich das Lego bis jetzt diesen Kampf gewonnen hat, und diesen tollen stein behalten konnte.
ich mag den stein aufgrund seiner Vielseitigkeit, und verbaue ihn gerne in Zug-Waggons und Autos.
Einen steinreichen Tag euch allen
25. Januar 2024 um 11:16
Danke Johann für den Artikel.
Was die Designleistung dieses Teils sein soll ist meiner Meinung nach fraglich, wie soll eine 3×4 Tile mit Noppen sonst im Klemmbausteinsystem sonst aussehen?
Wir haben es ja schon gesehen, als Lego versucht hat die 1×5 Plate als Design einzutragen. Das Design war ziemlich innovativ und entsprach nicht dem, wie sich jeder eine 1×5 Plate vorstellen würde. Doof nur, dass jemand anders genau dieses unerwartete Design schon entwickelt hatte und der Antrag dann nichtig wurde.
Wenn ich mir vorstelle, alle Hersteller fangen an, mögliche naheliegende Formen als Design zu schützen, die 4×4 Tile mit Noppen und andere Schmuckstücke, die zur Zeit keiner nutzt. Was für ein Traum. Ein Beispiel wären auch die Liftarme mit verdrehten Löchern (z.B. Lego 71710), dann ist das einzige was passiert, dass die Hersteller sich gegenseitig Stöcke zwischen die Beine werfen. Mega hat zB viele Teile die Lego noch nicht nutzt, was wäre das für ein Spaß für uns alle (nicht)?
Ich bin froh das CaDA der Entwickler des innovatine Liftarm mit um 90 Grad verdrehten Löchern, das Teil NICHT als Designschutz hat eintragen lassen und es so auch bei Lego verfügbar ist und ich spreche dem Teil den Designschutz genauso ab wie der hier besprochenen 3×4 Tile modified.
“Fremd-Klemmbausteinen” selten so gelacht, Klemmbaustein ist ein Gattungsbegriff, das ist sowas wie ein „Fremd-Auto“ etwas zum „Fremd-schämen“, es handelt sich evtl. um „Fremd-Lego“ oder aber um Klemmbausteine.
25. Januar 2024 um 12:11
Kann mich wer aufklären wer oder was in diesem Zusammenhang „Deltasport“ ist? Google ergab nicht wirklich viel sinnvolles.
25. Januar 2024 um 12:48
Deltasport ist ein Importeur verschiedener Produkte – meines Wissens nach laufen beispielsweise viele der LIDL und Aldi Eigenmarken über dieses Unternehmen. Die sind also recht breit aufgestellt – haben aber auch, wie oben im Artikel verlinkt, Klemmbausteinsets für LIDL zum Beispiel importiert – sie sind also durchaus als Wettbewerber zu sehen.
26. Januar 2024 um 15:09
Alles in allem ein guter Artikel, bis auf eine Kleinigkeit:
“Fremd-Klemmbausteinen”
Was soll das sein? Das gehört korrigiert, denn das ist leider komplett falsch und zerstört, zumindest für mich, den guten Eindruck des Artikels sehr.
26. Januar 2024 um 15:39
Ich schreibe den Redakteuren nicht vor, was sie wie zu schreiben haben. Ich denke, es ist klar was gemeint ist: Ohne LEGO sähe die Klemmbaustein-Welt anders aus. Wir hier sind ein unabhängiger LEGO Fan-Blog. Aber: Konkurrenz belebt das Geschäft und niemand wurde mit der Formulierung „attackiert“. Ich bin Johann sehr dankbar für die umfangreiche Recherche, er hat sachlich den ganzen Vorgang eingeordnet. Ein komplexes Thema – nun steige ich da durch. 🙂
26. Januar 2024 um 22:21
Es war spät als ich den Artiekl getippt habe – ich wollte ihn aber noch gerne aktuell auf den Weg bringen. Im Rückblick finde ich auch: “Fremd-Klemmbausteine” ist gedoppelt, ich habe die Stelle jetzt angepasst.
29. Januar 2024 um 11:50
Zu empfehlen ist auch das entsprechende Video von Thorsten (Johnny’s World) auf YouTube. Da wird vieles noch ausführlicher und auf sachliche Art erklärt.