Best-Lock ist mit einer Klage vor Gericht gescheitert: Das Minifiguren-Patent der Lego Gruppe hat Bestand, die kleinen Figuren dürften nicht 1:1 kopiert werden.
Torsten Geller ist in Hamburg geboren – nicht weit entfernt also von Billund. Dort ist der Sitz der Lego-Firmenzentrale. Und entwickelt werden in Dänemark nicht nur neue Sets – auch die Rechtsabteilung der Lego Gruppe hat gut zu tun.
Geller ist der Gründer und SEO von Best-Lock, ein anderer Klötzchenhersteller. Da entsprechende Patente schon vor Jahrzehnten ausgelaufen sind, passen die Steine von Best-Lock mit denen aus Billund zusammen.
Doch bei den Spielfiguren hapert es – optisch gibt es hier durchaus Unterschiede. Nun hat ein EU-Gericht entschieden: Dabei soll es auch bleiben. Ein Patent aus dem Jahre 2000 besagt, dass die gelben Minifiguren als „dreidimensionale Gemeinschaftsmarke“ vor Nachahmern zu schützen sind.
Best-Lock jedoch beharrt auf dem Standpunkt, die besondere Form der Minifiguren könne nicht als Marke geschützt werden – sie müssten schlichtweg so des Weges kommen, damit sie perfekt auf die Noppen passen. Doch das Urteil des Gerichtes lässt „technische Zwänge“ in der Urteilsbegründung nicht durchgehen.
Geller jedoch will sich nicht geschlagen geben und kündigte gegenüber der Süddeutschen Zeitung an, man werde vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Geller: „Ich bin es gewohnt, gegen LEGO vor Gericht bis in die höchste Instanz gehen zu müssen.“
Ob Geller auch einen Löffel nur mit Gedankenkraft verbiegen kann?